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Vertraulichen Hinweis abgeben

Beschreibe den Sachverhalt möglichst genau. Vermeide unnötige personenbezogene Daten.

Datenschutzhinweis

Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung Ihrer Meldung sowie zur Durchführung erforderlicher Folgemaßnahmen verarbeitet. Rechtsgrundlage hierfür sind die jeweils anwendbaren gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), sowie – soweit einschlägig – Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Soweit die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Zugriff auf Ihre Meldung und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten erhalten ausschließlich die hierfür zuständigen und zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen. Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies für die Bearbeitung der Meldung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.

Ihre Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Bearbeitung der Meldung und die Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist. Für die Dokumentation von Meldungen gelten insbesondere die gesetzlichen Löschfristen des HinSchG.

Sie haben im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen. Außerdem haben Sie das Recht, sich bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Bei Nutzung des anonymen Meldewegs müssen Sie keine Angaben machen, die Ihre Identität offenlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass sich aus dem Inhalt einer Meldung unter Umständen mittelbar Rückschlüsse auf Ihre Identität ergeben können.

Weitere Angaben zum Verantwortlichen, zum Datenschutzkontakt und gegebenenfalls zur datenschutzbeauftragten Person finden Sie in den oben angegebenen Datenschutzinformationen.

1. Meldung2. Zuständigkeitsprüfung
Schritt 1: Deine Meldung
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Schritt 2: Zuständigkeitsprüfung

Diese Antworten bestimmen ausschließlich, welche unabhängige Meldestellenperson den Hinweis zuerst erhält. Sie geben den Inhalt niemals für zusätzliche Personen frei.